Vorsicht bei Krankenkassenwechsel

In meinem Praxisalltag erlebe ich es leider immer wieder, dass Patienten/innen mir erzählen, dass sie ihre Krankenkasse gewechselt haben, weil diese nun günstiger ist. Nun haben sie feststellen müssen, dass Sie keine Komplementät-Zusatzversicherung mehr haben.

 

Kommt ein Berater zu Ihnen nach Hause oder Sie lassen sich Offerten über

Comparis oder andere Organisationen zusenden, dann überlegen Sie sich genau, was diese Krankenkasse alles abdecken soll, so wie Sie diese brauchen und schreiben Sie dies auf.

Was Sie abkären sollten

Die Komplementär Medizin oder auch Naturheilkunde genannt, von sogenannten nichtärztlichen Therapeuten/innen befindet sich immer bei allen existierenden Krankenkasse nur in der Zusatzversicherung, aber nicht automatisch.

 

Daher ist es für Sie wichtig hier nachzufragen. Es gibt Kassen die dies nur in einer zusätzlichen Sparte drin haben.

Fragen Sie genau nach, damit Sie später keine Entäuschung erleben und Sie Ihre Rechnung selbst bezahlen müssen, obwohl Sie monatlich viel Prämie bezahlen.

 

1.Was beinhaltet dieser Zusatz?

2.Brauche ich eine Überweisung vom Hausarzt wenn ich zu einem Therapeuten oder zu einem Naturheilpraktiker gehen will?

3.Wieviel Geld wird mir pro Kalenderjahr zurückerstattet (Prozentual und obere Limite)?

4. Wie erfahre ich ob ein Therapeut oder Naturheilpraktiker bei dieser Kasse anerkannt ist?

5. Wird eine Naturheilkundliches Verfahren oder eine Massage gleich verrechnet?

6. Wird medizinische Massage auch vergütet?

 

Bedenken Sie weiter, wenn Sie gesund sind (was ich Ihnen wünsche), genügt eine kleine Limite von ein paar hundert bis eintausend Franken.

Aber sollten Sie einmal krank sein oder z.B. Gelenkbeschwerden im Alter bekommen und wollen sich naturheilkundlich und therapeutisch Behandeln lassen, zeigt es sich aus meiner langjährigen Erfahrung, dass eine kleine Limite sehr schnell zu einem Problem werden kann.

 

Die Limite kann zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr erhöht werden und in eine solche Zusatzversicherung kommen Sie nur wenn Sie gesund sind!!!!!!

 

Sie sind Schwanger ???

Leider ist es heute schon wichtig einen Krankenversicherung abzuschliessen für den kleinen Wonneproper bevor dies auf der Welt ist.

Machen Sie sich auch da Gedanken über eine Zusatzversicherung für Kompementärmedizin.

Was Ihnen niemand sagt:

Gibt es bei der Geburt Probleme oder das Kind kommt mit einem Gebrechen z.B Herzfehler, Fussstellungsprobleme ect., ist es nicht mehr möglich für Ihr Kind eine Zusatzversicherung abzuschliessen, da es immer ein Restrisiko laut Versicherer trägt (ein Leben

Aufklärung zur nichtärztliche Therapeuten

Nichtärztliche Therapeuten sind Alle die im Gesundheitswesen tätigen Personen die keinen Schulmedizinischen Ärzteabschluss haben.

 

Die Grundversicherung - Komplementärmedizin:

Über diese können nur die schulmedizinischen Ärzte mit einer Zusatzausbildung in Komplementärmedizin abrechnen.

Naturheilkundliche Medikament welche der schulmedizinisch Arzt verschreibt werden auch zum Teil rückerstattet (ausser Nahrungsergänzungsmittel),

meistens aus der Zusatzversicherung.

 

 

Sie haben noch Fragen? Gerne helfe ich Ihnen, rufen Sie mich an.